Weitere interessante Dokumente der Rüling´s


Freiherrnstandsdiplom

für den

Oberleutnant und Kommandanten des 2ten Wiener Freiwilligen Bataillons

Joseph von Rüling

als

Ritter des Militär Maria Theresien Ordens

Wir, Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, König von Ungarn und Böhmen, dieses Namens der Fünfte, König der Lombardei und Venedig, von Dalmatien, Kroatien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Illyrien, Erzherzog von Österreich, Herzog von Lothringen, Salzburg, Steyer, Kärnten, Krain, Ober- und Nieder-Schlesien, Großfürst von Siebenbürgen, Markgraf von Mähren, gefürsteter Graf von Habsburg und Tirol etc. etc.

Betrachten es stets als eine Unserer angenehmsten Regenten Pflichten und Vorrechte, wahren Verdienst durch öffentliche Merkmale Unserer gerechten Anerkennung auszuzeichnen und Andere dadurch zur Verdienstlichkeit um das allgemeine Beste anzuspornen.

Mit Vergnügen haben wir demnach vernommen, daß Unser lieber getreuer:

Oberstlieutenant, Kommandant des 2ten Wiener Freiwilligen Bataillons und Ritter Unseres Militärischen Maria Theresienordens, Joseph von Rüling um kaiserliche Erhebung in den Freiherrenstand Unseres Kaiserstaates ... gebeten hat.

Rüling von Stolberg in Sachsen im Jahre 1797 geboren ist am 29. November 1813 in die Kriegsdienste Unseres Kaiserhauses in der bestandenen österreichisch-deutschen Legion eingetreten, später zum 6ten Feldjägerbataillon übersetzt worden, wo er alle oberen Offizierschargen stufenweise durchging, am 1. Juli 1834 zum Hauptmann ernannt, und am 16. Mai 1845 mit Majorscharakter in den Pensionsstand übernommen wurde.

Am 25. April 1848 trat Rüling abermals in unseren Kriegsdienst und zwar als Major im 2ten Wiener Freiwilligen Bataillon ein und wurde ebendaselbst am 8. Juny 1848, wo das ihm unterstehende Bataillon ins Gefecht bei Somma campagna durch das Beispiel seines Kommandanten beseelt mit so viel Tapferkeit gefochten, zum Oberstlieutenant befördert.

Während seiner ganzen mehr als 30-jährigen Dienstzeit hat Rüling sich durch stetes Wohlverhalten im Krieg und Frieden so wie durch eine musterhafte Conduite hervorgetan und seine Anhänglichkeit an Unser durchlauchtes Kaiserhaus und den Staat bewährt.

Insbesondere hat Rüling sich durch sein ebenso tapferes wie kluges Benehmen als Kommandant des 2ten Wiener Freiwilligen Bataillons den Krieg gegen Piemont bei der Schlacht von Novara am 27. März 1849 ausgezeichnet, und dadurch die günstigen Erfolge Unserer Waffen wesentlich gefördert.

Wir geruhen demnach in Gnaden zu beschließen, ihm hierfür als Merkmal der Anerkennung obiger ausgezeichneter Waffentat, welche durch eine authentische Probe Unseres Militärischen Maria Theresien Ordens und durch die vor den versammelten Kapitel dieses Ordens geprüften Zeugnisses hinreichend erwiesen und besprochen worden ist, das Ritterkreuz dieses Ordens zu verleihen, und über diesen Gnadenakt ein besonderes Ordensdiplom am 3ten Juny 1849 zu unterzeichnen.

Da es nun nach § 37 der Statuten dieses Ordens unter die Vorrechte der Ritter dieses Ordens gehört, die Erhebung in den Freiherrenstand Unseres Kaiserstaates anzusuchen, so haben Wir über die von Joseph von Rüling gestellte Bitte aus Kaiserlicher und königlicher Macht und Vollkommenheit, ihn

Joseph von Rüling

samt seiner ehelichen Nachkommenschaft beiderlei Geschlechtes für alle künftigen Zeiten in den

Freiherrenstand

Unseres österreichischen Kaiserstaates zu erheben geruht.

Wir gestatten insbesonders, daß sich

Joseph Freiherr von Rüling

und seine ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechts auch des in gegenwärtiger Urkunde mit dem kunstmäßigen Gehaben entworfenen freiherrlichen Wappens bedienen möge, welches aus seinen folgenden Bestandteilen besteht.

Ein gevierteter Schild. In dem oberen rechten Feld ein aufgerichtetes goldenes Reh. Das obere linke so wie das untere rechte Feld ist von Rot und Silber vierfach schrägrechts gestreift. Im unteren linken Feld ein aufspringender silbener Windhund mit goldenem beringten Halsbande. Auf dem Hauptrande des Schildes eine Freiherrnkrone. Darüber ruht ein gekrönter Turnierhelm, von welchem rechts schwarz mit gold, links von Rot mit Silber unterlegte Decken herabhängen. Die Helmkrone trägt einen offenen, rechts von schwarz und gold, links von rot und silber schrägrechts viermal gestreiftes Adlerflug mit einem dazwischen wachsenden goldenen Reh.

Es ist unser kaiserlicher und königlicher Wille, daß Joseph Freiherr von Rüling und alle seine ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechts für Freiherrn des österreichischen Kaiserhauses geachtet, geehrt und von allen Unseren Behörden mit dem ruhigen und ungestörten Genusse der nach Staatsgesetzen mit diesem Stande verbundenen Rechte kräftigst geschützt werde. Zur wahren Bekräftigung alles diesen haben Wir gegenwärtiges Diplom mit Unserem kaiserlichen Namen eigenhändig unterzeichnet und Unsere kaiserliche Majestätssiegel anhängen lassen.

Gegeben und ausgefertigt mittels Unseren lieben getreuen Dr. Alexander Bach, Unseres Ministers des Inneren, in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien am zehnten Monatstage Jänner nach Christi Geburt im eintausendachthundertfünfzig, Unser Reiche im zweiten Jahre.

Franz Joseph

 

Der Minister des Inneren,

Dr. Alexander Bach,

Zum Seitenanfang


Ritterstandsdiplom

für

Reinhold Rüling Edler von Rüdingen

Wir, Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, Apostolischer König von Ungarn, König von Böhmen, von Dalmatien, Kroatien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Illyrien, Großherzog von Österreich, Großherzog von Krakau, Herzog von Lothringen, Salzburg, Steier, Kärnten, Krain, Bukowia, Ober- und Nieder-Schlesien, Großfürst von Siebenbürgen, Markgraf von Mähren, gefürsteter Graf von Habsburg und Tirol etc. etc.

Haben Uns in Unserer kaiserlichen und königlichen Machtvollkommenheit bewogen befunden, mit Unserer Entschließung vom 9. Juli 1907 Unseren lieben und getreuen

Reinhold Rüling Edlen von Rüdingen

geboren im Jahre 1845 zu Wiener Neustadt in Niederösterreich, Doktor der Rechte Hofrate bei der Landesregierung in Laibach,, Ritter Unseres österreichischen kaiserlichen Ordens der eisernen Krone dritter Klasse, Besitzer der Ehrenmedaille für vierzigjährige treue Dienste und der Jubiläumserinnerungsmedaille für Zivilstaatsbedienstete, anläßlich der erbetenen Übernahme in den dauernden Ruhestand den

Ritterstand

Zu verleihen. Außerdem bewilligen Wir demselben über sein Ansuchen die Führung des zweiten Prädikats

Rüdennen.

Wir gestatten sonach,

daß

Dr. Reinhold Ritter Rüling von Rüdingen und Rüdennen,

sowie seine ehelichen Nachkommen sich der nach dem Gesetze mit dem Ritterstande verbundenen Rechts erfreuen und insbesondere sich des nachstehend beschriebenen Wappens bedienen dürfen, als:

Ein gevierteter Schild. In dem oberen rechten schwarzen Felde richtet sich ein rechtsgewendetes goldenen Reh zum Sprung auf. Das obere linke sowie das untere rechte Feld sind dreimal schrägrechts von Rot und Silber geteilt.

Im unteren linken Feld springt ein silbener Windhund auf, dessen Hals ein goldenes beringtes Halsband umschließt. Auf dem Hauptrande des Schildes ruhen zwei offene gekrönte Turnierhelme. Der von schwarz-goldenen Decken umwallte Helm zur Rechten trägt einen offenen, rechts dreimal schräglinks und links dreimal schrägrechts von Schwarz und Gold geteilten Adlerflug und zwischen den Flügeln desselben ein wachsendes goldenes Reh. Als Helmzier des von Rot-Silbernen Decken umgebenen Helmes zur Linken dient ein dem vorbeschriebenen ähnlich, jedoch in den Tinkturen Rot und Silber bezeichneter offenen Adlerflug, dessen Flügeln ein wachsender silberner Windhund mit goldenem beringten Halsbande eingestellt ist.

Zur Beurkundung dessen haben Wir gegenwärtiges Diplom mit unserem kaiserlichen Namen eigenhändig unterzeichnet und Unser kaiserliches Majestätssiegel beifügen lassen. Gegeben und ausgefertigt mittels Unseres lieben und getreuen wirklich geheimen Rates und Ministers des Innern Dr. Richard Freiherrn von Bienerth, Ritter Unseres österreichischen kaiserlichen Ordens der eisernen Krone erster Klasse etc. etc. in Unserer Reichs-Haupt- und Residenzstadt Wien am dreiundzwanzigsten Oktober des Jahres Eintausend Neunhundert und sieben.

Franz Joseph m. p.

 

Der Minister des Inneren,

Dr. Richard Freiherr von Bienerth m. p.

 

Nach Seiner kaiserlichen und königlichen Apostolischen Majestät höchsteigenem Befehle.

Stefan Freiherr von Kriegs Au m. p.

k.k. Min.R.

Zum Seitenanfang